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Eine Person in einer Robe steht lächelnd vor einer Betonwand mit farbigem Lichtverlauf in Blau und Pink. Rechts im Bild befinden sich mehrere diagonale Neonlichtstreifen, die in den Raum zeigen. Die Szene wirkt modern und professionell.

Richterin / Richter

Vier Personen in Roben stehen zusammen und betrachten ein aufgeschlagenes Buch. Eine Person zeigt auf eine Stelle im Buch, während die anderen aufmerksam folgen. Die Szene wirkt konzentriert und kooperativ.

Durch unabhängige Entscheidungen stark für Gerechtigkeit

Als Richterin oder Richter tragen Sie entscheidend zum Funktionieren des Rechtsstaates bei. Sie sprechen Recht und setzen sich – gemeinsam mit einem starken Team Justiz in Niedersachsen – für Gerechtigkeit ein. Dabei haben Sie mit Menschen und widerstreitenden Interessen aus allen Lebensbereichen zu tun – von Familien in Krisensituationen bis hin zu Unternehmen, die sich in rechtlichen Auseinandersetzungen befinden. Jedes Verfahren bringt unterschiedliche Perspektiven und Bedürfnisse mit sich. Ihre Entscheidungen wirken sich maßgeblich auf die Lebensumstände der Beteiligten aus.

Unsere Anforderungen

Richterinnen und Richter tragen eine besondere Verantwortung: Sie müssen nicht nur juristisch fundierte Entscheidungen treffen, sondern auch ein hohes Maß an sozialer Kompetenz mitbringen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

Abschluss

Voraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse. Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Staatsexamen ein mindestens befriedigendes Ergebnis erreicht haben, erhalten auf ihre Bewerbung hin stets eine Einladung zu einem Einstellungsinterview.

Arbeitsgerichtsbarkeit: Bewerberinnen und Bewerber sollen abweichend von den oben genannten Voraussetzungen zwei mindestens mit „vollbefriedigend“ bestandene (Staats-) Examina und einen durch die Ausbildung belegten Bezug zum Arbeitsrecht aufweisen. Sofern Bewerberinnen und Bewerber in der zweiten juristischen Staatsprüfung mindestens 8 Punkte erreicht haben, kann eine Einladung zum Einstellungsgespräch auch erfolgen, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit. Bewerberinnen und Bewerber sollen darüber hinaus über einschlägige berufliche Erfahrungen nach der zweiten juristischen Staatsprüfung verfügen (z.B. in einer Anwaltskanzlei, als Syndikus oder als Verbandsvertreterin oder Verbandsvertreter) und nach Möglichkeit ein langfristiges Einstellungsinteresse bekunden, da Einstellungen meist nur in größeren Zeitabständen erfolgen. Eine Einstellungszusage erfolgt erst nach Beteiligung des Ausschusses gemäß § 18 ArbGG.

Finanzgerichtsbarkeit: Bewerberinnen und Bewerber sollen möglichst zwei mindestens mit „vollbefriedigend“ bestandene (Staats-) Examina nachweisen. Eine Einstellung in der Finanzgerichtsbarkeit ist ferner erst nach einer mehrjährigen, nach der zweiten juristischen Staatsprüfung gewonnenen Berufserfahrung möglich.

Verwaltungsgerichtsbarkeit Bewerberinnen und Bewerber sollen mindestens eines der juristischen (Staats-) Examina mindestens mit „vollbefriedigend“ bestanden haben und einen durch die Ausbildung belegten Bezug zum Verwaltungsrecht nachweisen.

Soziale Kompetenz

Richterinnen und Richter müssen in der Lage sein, die menschlichen Aspekte von Verfahren zu verstehen und fair mit den Beteiligten umzugehen. Der Beruf der Richterin oder des Richters erfordert zudem u.a. eine hohe Belastbarkeit sowie eine ausgeprägte Konflikt- und Verhandlungsfähigkeit.

Verfassungstreue

Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. 

Keine Vorstrafen

Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden. 

Staatsangehörigkeit

Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes.

Alter

Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann in das Richterverhältnis auf Probe eingestellt werden, wenn sie oder er das 45. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.

Vier Personen in Roben gehen gemeinsam durch einen hellen Flur eines Gerichtsgebäudes und lächeln. An der Wand hängen farbige Ordner, und im Hintergrund sind Rundbögen sowie Lampen zu sehen. Die Szene wirkt freundlich und professionell.

Unsere Stärken

Die Justiz in Niedersachsen eröffnet Ihnen attraktive Karrierewege und unterstützt Sie aktiv bei der Gestaltung Ihres Berufslebens nach Ihren Bedürfnissen. Profitieren Sie von vielfältigen Einsatzbereichen, gezielten Fördermaßnahmen und einem starken Netzwerk, das Sie auf Ihrem gesamten Berufsweg begleitet.

  • Starke Unterstützung
    Starke Unterstützung

    Wir begleiten Sie mit einem starken Netzwerk von Kolleginnen und Kollegen und vielfältigen Unterstützungsangeboten wie Mentoring, Supervision und Coaching.

  • Fortbildung
    Fortbildung
    Die Justiz in Niedersachsen bietet jährlich über 300 Fortbildungsangebote. Darunter gezielte Programme für Proberichterinnen und Proberichter sowie fachspezifische Fortbildungen in nahezu allen Rechtsgebieten. Zusätzlich stehen Ihnen bundesweite Tagungen der Deutschen Richterakademie mit rund 170 Veranstaltungen pro Jahr offen.
  • Vereinbarkeit 

    Vereinbarkeit 

    Flexible Arbeitszeiten und Gestaltungsspielräume in der Arbeitsorganisation ermöglichen es Ihnen, Ihre beruflichen Aufgaben mit Ihren persönlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen – für eine Balance, die zu Ihrem Leben passt.
  • Karrierechancen
    Karrierechancen

    Die sogenannte „Erprobung“ bereitet Sie gezielt auf Beförderungsämter vor – ob als Vorsitzende Richterin oder Vorsitzender Richter, Richterin oder Richter an einem Obergericht oder in einer Position in der Justizverwaltung, z.B als Direktorin oder Direktor eines Gerichts.

  • Abordnungsmöglichkeiten
    Abordnungsmöglichkeiten

    Erweitern Sie Ihren juristischen Horizont und sammeln Sie wertvolle Erfahrungen durch vielfältige Abordnungen, z.B. an Landes- und Bundesministerien, europäische Institutionen oder zu Bundesgerichten.

  • Flexible Einsatzmöglichkeiten
    Flexible Einsatzmöglichkeiten

    Richterinnen und Richter können in unterschiedlichen Bereichen tätig sein: in der Rechtsprechung – als Einzelrichterin oder Einzelrichter, in einer Kammer oder einem Senat – sowie in der Justizverwaltung, etwa als Pressesprecherin oder Pressesprecher oder in der Referendarausbildung. Je nach Interesse besteht die Möglichkeit, im Laufe der Laufbahn zwischen verschiedenen Aufgabenbereichen zu wechseln.

Ihre Proberichterzeit

Während der Probezeit lernen Sie Ihre späteren beruflichen Möglichkeiten kennen. Wir möchten Sie bei Ihrer Einarbeitung bestmöglich unterstützen. Unser Konzept für Proberichterinnen und Proberichter sieht deshalb Entlastungen, Fortbildungen und kollegiale Hilfe für Sie vor. Zudem bieten Ihnen regionale und überregionale Veranstaltungen die Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Proberichterinnen und Proberichtern.

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Als Proberichterin oder Proberichter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Sie in der Regel bei einer Staatsanwaltschaft, einem Landgericht und einem Amtsgericht eingesetzt und sammeln so vielfältige Erfahrungen. 

Die Reihenfolge Ihrer Verwendung richtet sich unter Berücksichtigung des Personalentwicklungskonzeptes für Proberichterinnen und Proberichter nach dienstlichen Erfordernissen. Über Ihren konkreten Einsatz bei den Amts- und Landgerichten entscheiden die von den Richterinnen und Richtern gewählten Präsidien der jeweiligen Gerichte (§§ 21 a ff. GVG).

Durch die Arbeit an unterschiedlichen Abteilungen und Gerichten und durch speziell für Proberichterinnen und Proberichter vorgesehene Fortbildungen kommen sie schnell in den fachlichen und persönlichen Austausch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, die Sie bei Fragen gerne unterstützen. 

Arbeitsgerichtbarkeit

Während der Proberichterzeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist in der Regel ein Einsatz an Arbeitsgerichten unterschiedlicher Größe vorgesehen, wobei die Einführung mit einer zweiwöchigen Einweisung an einem größeren Gericht beginnt. Nach der Zuweisung an ein Arbeitsgericht beginnen Sie Ihre Tätigkeit als Vorsitzende oder Vorsitzender einer Kammer an einem Arbeitsgericht, wobei bei der Zuteilung zunächst eine Entlastung erfolgt. Durch die Arbeit an unterschiedlichen Gerichten und durch speziell für Proberichterinnen und Proberichter vorgesehene Veranstaltungen kommen sie schnell in den fachlichen und persönlichen Austausch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, die Sie bei Fragen gerne unterstützen. 

Finanzgerichtsbarkeit

In der Finanzgerichtsbarkeit arbeiten Sie innerhalb eines Senats, der Ihnen insbesondere während der Proberichterzeit wertvolle kollegiale Unterstützung bietet. Nach der Ernennung zur Richterin oder zum Richter am Finanzgericht erfolgt die Vergütung gemäß der Besoldungsgruppe R 2 der Bundesbesoldungsordnung R; während der Proberichterzeit richtet sie sich nach der Besoldungsgruppe R 1.

Sozialgerichtsbarkeit

Während der Probezeit erhalten Sie eine mehrwöchige Einarbeitung am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle oder an der Zweigstelle in Bremen. Die Einarbeitungszeit ermöglicht Ihnen, wertvolle Kontakte zu knüpfen und erste Erfahrungen in der Sozialgerichtsbarkeit zu sammeln. Im Anschluss an die Einarbeitungszeit setzen sie ihre Tätigkeit an einem Sozialgericht fort. 

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Während Ihrer Proberichterzeit am Verwaltungsgericht werden Sie einem Verwaltungsgericht zugewiesen. Um Ihnen eine breite berufliche Perspektive zu eröffnen, ist ein Kammerwechsel vorgesehen. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre fachlichen Fähigkeiten zu erweitern und wertvolle Einblicke in die vielseitige Praxis der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gewinnen.

Während der Probezeit können Sie auf Wunsch für einen Zeitraum von sechs Monaten an eine Gebietskörperschaft in Niedersachsen abgeordnet werden, sofern dienstliche Erfordernisse einer Abordnung nicht entgegenstehen.

Zwei Personen sitzen einander in einem hellen Besprechungsraum an einem Tisch gegenüber. Eine Frau auf der linken Seite lächelt und hält einen Stift in der Hand. Ein Mann auf der rechten Seite, ebenfalls lächelnd, trägt einen Anzug mit roter Krawatte und hält ein Schreibgerät. Hinter ihnen befindet sich ein großes Fenster, durch das Tageslicht in den Raum fällt.

Ihre Besoldung

Berechnen Sie Ihre persönliche Besoldung

Die Besoldung für Richterinnen und Richter richtet sich nach der Besoldungsordnung R. Der Einstieg als Proberichterin oder Proberichter erfolgt in der Regel in Besoldungsgruppe R 1, Erfahrungsstufe 2. Mit zunehmender Berufserfahrung steigen Sie alle zwei oder drei Jahre automatisch in höhere Erfahrungsstufen auf. Für bestimmte Funktionen – zum Beispiel als vorsitzende oder koordinierende Richterin oder Richter – kann eine Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe, etwa R 2 oder darüber, oder eine Amtszulage erfolgen.

Als Richterin oder Richter zahlen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Die Einkommensteuer wird vom Bruttogehalt einbehalten. Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an einem Teil Ihrer Krankheits- und Pflegekosten, den verbleibenden Anteil decken Sie über Ihre private Krankenversicherung ab.

Welche Vergütung Sie bei uns konkret erwarten können, können Sie hier berechnen: Besoldungsrechner

Ihre Bewerbung

Sie können Ihren Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst postalisch (in zweifacher Ausfertigung) oder per E-Mail als PDF an das Obergericht senden, in dessen Geschäftsbereich Sie tätig werden möchten. Der Antrag ist an das Niedersächsische Justizministerium zu richten. Den hierfür vorgesehenen Vordruck („Merkblatt zur Einstellung in den richterlichen Probedienst“) finden Sie hier.

Eine Bewerbung kann bei mehreren Obergerichten gleichzeitig eingereicht werden. Da für die Referendarzeit nur eine Personalakte geführt wird, geben Sie bitte an, welchen Bezirk oder Geschäftsbereich Sie bevorzugen. Das Ergebnis eines in der Justiz Niedersachsen geführten Einstellungsinterviews gilt auch für andere Bezirke. Nach einer Teilnahme an einem Einstellungsinterview ist eine weitere Teilnahme bei einem anderen Obergericht zunächst nicht möglich.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer Bewerbung telefonisch mit dem zuständigen Personalreferenten des jeweiligen Obergerichts in Verbindung zu setzen, um offene Fragen persönlich zu klären. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie in der Standortkarte.

Checkliste Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte bei Ihrer Bewerbung ein:

  • den Antrag auf Einstellung
  • drei Lichtbilder in der Größe 6 x 4 cm
  • neben einem tabellarischen auch einen ausführlichen hand- oder maschinenschriftlichen Lebenslauf, in dem Sie besondere Leistungen wissenschaftlicher Art, aber auch berufliche Erfahrungen und ein etwaiges gesellschaftliches Engagement darlegen können
  • eine einfache Ablichtung des Reifezeugnisses
  • je eine einfache Ablichtung der Zeugnisse über die Erste Prüfung und die Zweite Juristische Staatsprüfung
  • je eine einfache Ablichtung der Stationszeugnisse und der Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften des juristischen Vorbereitungsdienstes
  • eine Bescheinigung des betreffenden Landesjustizprüfungsamts – ggf. eine eigene Aufstellung vorab – über die Einzelnoten (schriftliche Arbeiten und mündliche Prüfung) in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

Das Einstellungsverfahren

Die Einstellung in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen eines strukturierten Einstellungsgesprächs. Dieses Gespräch bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre persönliche Eignung für den Richterberuf darzustellen.

Die Interviewkommission, bestehend aus drei Mitgliedern, bewertet dabei nicht die fachliche Qualifikation, sondern die persönlichen Voraussetzungen für die verantwortungsvolle Tätigkeit im höheren Justizdienst. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit, die Identifikation mit dem Auftrag der Justiz, die Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich, Konflikt- und Entschlussfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, soziales Verständnis, Gerechtigkeitssinn sowie eine verantwortungsbewusste Machtausübung.

Wird Ihre Eignung festgestellt, erhalten Sie unmittelbar im Anschluss an das Gespräch eine Einstellungszusage – vorbehaltlich der amtsärztlichen Untersuchung und eines einwandfreien Führungszeugnisses.