Justizsozialarbeiterin / Justizsozialarbeiter
Perspektiven schaffen ist Deine Stärke?
Justizsozialarbeit bedeutet, straffällig gewordene Menschen zu begleiten, Orientierung zu geben und Verantwortung zu fördern. Sie unterstützen Klientinnen und Klienten dabei, neue Perspektiven zu entwickeln, und tragen gleichzeitig zum Schutz und zur Sicherheit der Gesellschaft bei.
Ihre Aufgaben sind so vielfältig wie die Lebenswege der Menschen, die Ihnen begegnen: Sie fördern soziale Integration und helfen, persönliche sowie gesellschaftliche Ressourcen zu aktivieren. Durch die enge Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden und sozialen Einrichtungen schaffen Sie Brücken zwischen Justiz und Gesellschaft.
Ihre Aufgaben
Die Aufgaben der Justizsozialarbeit sind vielfältig und anspruchsvoll. Sie verbinden sozialpädagogisches Handeln mit rechtlichen Rahmenbedingungen und richten den Blick stets auf Chancen der Veränderung. Ob im Gespräch, in der Vermittlung oder in der Zusammenarbeit mit Institutionen – im Mittelpunkt steht immer die Förderung von Eigenverantwortung und sozialer Stabilität.
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Bewährungs – und Jugendbewährungshilfe Bewährungs – und JugendbewährungshilfeDurch Beratung, Anleitung und Begleitung helfen Sie den Klientinnen und Klienten, neue Perspektiven zu entwickeln und Verantwortung für ihr zukünftiges Leben zu übernehmen.
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Führungsaufsicht FührungsaufsichtSie üben eine kontrollierende und unterstützende Funktion gegenüber straffällig gewordenen Personen aus. Dabei fördern Sie die soziale Wiedereingliederung, überwachen die Einhaltung von Auflagen und Weisungen und arbeiten eng mit Gerichten, Vollzugsanstalten und weiteren Fachstellen zusammen.
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Krisenintervention KriseninterventionIn belastenden Lebenslagen stehen Sie stabilisierend zur Seite, arbeiten lösungsorientiert und tragen mit fachlicher Expertise zur Rückfallvermeidung bei.
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Gerichtshilfe GerichtshilfeMit fundierten Berichten und Ihren Einschätzungen unterstützen Sie Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Entscheidungsfindung im Strafverfahren.
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Kooperationsarbeit KooperationsarbeitSie tauschen sich eng mit den örtlich zuständigen Auftraggebern und Kooperationspartnern aus und arbeiten in lokalen Netzwerken vertrauensvoll zusammen.
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Täter-Opfer-Ausgleich
Täter-Opfer-Ausgleich
Mit Ihrer Hilfe können Täterinnen und Täter Verantwortung übernehmen und Opfer Entlastung erfahren. Ziel ist die Wiederherstellung des sozialen Friedens und die Förderung von Einsicht und Wiedergutmachung.
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Verwaltung VerwaltungSie kümmern sich um alle für ihre verantwortungsvollen Aufgaben notwendigen administrativen Tätigkeiten.
Sie haben Ihr Studium abgeschlossen und möchten Ihr Berufsanerkennungsjahr beim AJSD starten?
Sie haben Ihr Studium abgeschlossen und möchten Ihr Berufsanerkennungsjahr beim AJSD starten?
Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen bietet zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres die Möglichkeit, das Berufsanerkennungsjahr für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu absolvieren.
Während des Anerkennungsjahres werden Sie von erfahrenen Fachkräften begleitet. Sie erhalten umfassende Einblicke in die vielseitigen Aufgabenfelder der Bewährungshilfe, der Führungsaufsicht, der Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs. Dabei arbeiten Sie im direkten Kontakt mit Klientinnen und Klienten und erleben die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kooperationspartnern im System der Straffälligenhilfe.
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst (TV-L Praktikant).
Bewerbungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik mit dem Ziel der staatlichen Anerkennung.
Weitere Informationen
Ihre Besoldung
Justizsozialarbeiterin
Angestellte
Berufsanfängerin
TV-L Entgeltgruppe 15
Stufe 1
Justizsozialarbeiter
verheirateter Beamte
2 Kinder
Besoldungsgruppe A 11
Erfahrungsstufe 8
+ Zulagen und Zuschläge
Unsere Stärken
In einer sinnstiftenden Arbeit können Sie Ihre fachlichen Kompetenzen einbringen und weiterentwickeln. Ihre Vorteile bei der Justiz:
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Vereinbarkeit
Vereinbarkeit
Flexible Arbeitszeiten und Gestaltungsspielräume in der Arbeitsorganisation ermöglichen es Ihnen, Ihre beruflichen Aufgaben mit Ihren persönlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen – für eine Balance, die zu Ihrem Leben passt. -
Berufseinsteigerprogramm
Berufseinsteigerprogramm
Der AJSD Niedersachsen bietet neu eingestiegenen Justizsozialarbeiterinne und Justizsozialarbeitern unabhängig von der Berufserfahrung ein umfassendes Berufseinsteigerprogramm (BEP). Hier erhalten Sie eine strukturierte Einführung in alle Aufgabenfelder und eine Fallentlastung im ersten Halbjahr.
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Supervision SupervisionZur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung bieten wir regelmäßige Einzel- und Gruppensupervisionen an.
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Kollegiale Beratung Kollegiale BeratungPraxisnahe Fallbesprechungen auf Augenhöhe: In vertrauensvoller Atmosphäre beraten wir uns gegenseitig und stärken so unsere fachliche Kompetenz und den Teamzusammenhalt.
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Zusatzqualifikationen ZusatzqualifikationenWir unterstützen Sie gezielt – mit finanzierten Qualifikationen z. B. in der Betreuung von Sexualstraftätern oder Mediation in Strafsachen (TOA).
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Verbeamtung VerbeamtungSofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht für Sie die Möglichkeit, in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden.
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Hospitationen
Hospitationen
Über den Tellerrand schauen: Gewinnen Sie spannende Einblicke bei unseren Partnern wie der JVA, Polizei, Gerichten, Staatsanwaltschaft oder der Suchtberatung.
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Firmenfitness
Firmenfitness
Profitieren Sie von vergünstigtem Zugang zu Fitnessstudios, Schwimmbädern und einem vielfältigen Sportangebot.
Ihre Bewerbung
Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden ausdrücklich begrüßt.
Für eine Bewerbung ist die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
Abschluss
Sie verfügen über einen Studienabschluss in sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung.
Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Reisebereitschaft
Sie sind bereit, im Rahmen Ihrer Tätigkeit Dienstreisen innerhalb Niedersachsens zu übernehmen. Dabei verfügen Sie über einen Führerschein und einen eigenen PKW.
Alter
In das Beamtenverhältnis auf Probe kann berufen werden, wer das 45. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat. Für die Einstellung als Angestellte oder Angestellter gelten keine Altersgrenzen.
Noch nicht das Richtige dabei? Dann entdecken Sie neue Perspektiven -
bei der Stiftung Opferhilfe.
Noch nicht das Richtige dabei? Dann entdecken Sie neue Perspektiven -
bei der Stiftung Opferhilfe.
Die Opferhilfebüros der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen sind an zwölf Standorten im gesamten Bundesland für Betroffene da.
Wir begleiten und unterstützen Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, und bieten Hilfe, die über gesetzliche Leistungen hinausgeht und ergänzend zu anderen Einrichtungen wirkt. Unser Ziel: Menschen in belastenden Lebenssituationen Halt, Orientierung und konkrete Perspektiven geben.
Ihre Aufgaben:
Als Opferhelferin oder Opferhelfer unterstützen Sie Menschen, die durch eine Straftat in eine herausfordernde Lebenslage geraten sind. In unseren Opferhilfebüros bieten wir psychosoziale Beratung, Orientierung und Begleitung – von der ersten Information bis zur Unterstützung bei Polizei, Gericht oder anderen Behörden. Zu Ihren zentralen Aufgaben gehören:
- Krisenintervention sowie Beratung und Begleitung zu Gerichts- und Zeugenaussagen
- Vermittlung weiterführender Hilfen, z. B. finanzieller Unterstützung oder psychotherapeutischer Angebote
Zudem nehmen Sie an Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter teil.
Gemeinsam stark für Betroffene
Werden Sie Teil eines starken Unterstützungsnetzwerks und helfen Menschen nach einer Straftat, wieder Sicherheit zu gewinnen und neue Perspektiven zu entwickeln.
Weitere Informationen