Das duale Rechtspflegestudium
der Rechtspflege an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (FH)
Ablauf und Inhalt
Das Studium der Rechtspflege ist ein dual aufgebautes Hochschulstudium mit einer Dauer von drei Jahren. Es kombiniert 24 Monate fachwissenschaftliches Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim (HR Nord) mit zwölf Monaten berufspraktischer Studienzeit an Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ziel ist es, sowohl fundiertes juristisches Fachwissen als auch praktische Handlungskompetenz für die Arbeit in der Justiz zu vermitteln.
Grundstudium (12 Monate)
Der erste Abschnitt des Studiums ist das zwölfmonatige Grundstudium. In dieser Zeit lernst Du die Grundlagen der juristischen Arbeitsweise kennen und erhältst einen umfassenden Einblick in zentrale Rechtsgebiete. Behandelt werden unter anderem das Zivilrecht und Strafrecht, das Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht, das Strafprozess- und Strafvollstreckungsrecht sowie das Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Wer die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert, kann in den nächsten Studienabschnitt übergehen.
Berufspraktische Studienzeit I (6 Monate)
Der zweite Abschnitt dauert sechs Monate und findet in der Praxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft statt. Dort durchlaufen Sie verschiedene Ausbildungsstationen und arbeiten insbesondere in Zivilsachen, Nachlasssachen, Mobiliarvollstreckungssachen, Grundbuchsachen und Strafvollstreckungssachen. mit. So werden die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse direkt im Arbeitsalltag angewendet und vertieft.
Hauptstudium (12 Monate)
Im anschließenden zwölfmonatigen Hauptstudium an der Hochschule vertiefst Du Dein Wissen in weiteren zentralen Rechtsgebieten, darunter das Immobiliarsachenrecht einschließlich des Grundbuchverfahrensrechts, das Erb- und Familienrecht, sowie das Insolvenzrecht. Ergänzend dazu bieten Wahlseminare die Möglichkeit, einzelne Bereiche gezielt zu vertiefen; zudem werden Grundzüge des Gerichtsmanagements vermittelt. Den Abschluss dieses Studienabschnitts bildet eine Hausarbeit, die im letzten Monat zu erstellen ist.
Berufspraktische Studienzeit II (6 Monate)
Der vierte und letzte Studienabschnitt umfasst sechs Monate und findet erneut in der Praxis bei einem Amtsgericht statt. Hier werden die erworbenen Kenntnisse vor allem in Familien- und Betreuungssachen, in Register- und Zwangsversteigerungssachen sowie im Insolvenzbereich angewendet und gefestigt.
Abschluss (Rechtspflegerprüfung)
Das Studium endet mit der Rechtspflegerprüfung, die aus sechs Aufsichtsarbeiten, einer Hausarbeit und einer abschließenden mündlichen Prüfung besteht. Mit dem erfolgreichen Bestehen wird der Diplomgrad „Diplom-Rechtspflegerin (Fachhochschule)“ oder „Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule)“ verliehen.
Unsere Stärken
Entdecke, was das Rechtspflegestudium an der HR Nord so besonders macht. Persönliche Betreuung, praxisnahe Ausbildung und sichere Zukunftsperspektiven – hier findest Du alles, was dich auf Deinem weiteren Karriereweg unterstützt.
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Persönliche Lernatmosphäre Persönliche LernatmosphäreAn der HR Nord studierst Du in Studiengruppen. Engagierte Lehrkräfte begleiten und unterstützen Dich.
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Praxisnah und abwechslungsreich Praxisnah und abwechslungsreichDein Studium wechselt zwischen Theoriephasen an der Hochschule und spannenden praktischen Einsätzen an Gerichten und Staatsanwaltschaften. So kannst Du Dein Wissen direkt in die Tat umsetzen und sammelst wertvolle Berufserfahrung.
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Vergütung VergütungSchon ab dem ersten Tag bist Du verbeamtet und erhältst Anwärterbezüge.
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Starke Gemeinschaft Starke GemeinschaftAn der HR Nord lernst Du gemeinsam mit anderen, die das gleiche Ziel haben. Durch kleine Gruppen und den engen Austausch im Studium entsteht ein starker Zusammenhalt.
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Sicherer Arbeitsplatz mit Zukunft Sicherer Arbeitsplatz mit ZukunftNach Deinem Abschluss hast Du ausgezeichnete Übernahmechancen im öffentlichen Dienst – und damit eine langfristige, sichere Perspektive.
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Vielfältige Karrierewege Vielfältige KarrierewegeInnerhalb der Justiz erwarten Dich zahlreiche Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, mit denen Du Deine Laufbahn gezielt gestalten kannst. Auch in der Justizverwaltung warten spannende Tätigkeiten auf Dich. Außerdem kannst Du eine Weiterqualifizierung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt absolvieren
Dein Studienstandort
Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) bildet im Auftrag der Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein aus. Rund 400 Studierende entscheiden sich jedes Jahr für die HR Nord – und profitieren von kleinen bis mittelgroßen Lerngruppen sowie einer direkten und persönlichen Betreuung.
Der Standort Hildesheim ist gut erreichbar. Du studierst in einem modernisierten, denkmalgeschützten Gebäude, das sich in den Räumen eines ehemaligen Klosters befindet – ein historischer Ort mit moderner Ausstattung.
Darüber hinaus trägt eine engagierte Studierendenschaft an der HR Nord dazu bei, dass Du Dich einbringen, Kontakte knüpfen und gemeinsame Aktivitäten gestalten kannst.
Deine Besoldung
Während des Studiums erhälts Du monatliche Anwärterbezüge.
Deine Bewerbung
Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden ausdrücklich begrüßt.
Für eine Bewerbung zum Rechtspflegestudium ist die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
Du hast eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes – das heißt, Du besitzt die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
Verfassungstreue
Du identifizierst dich mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Keine Vorstrafen
Du bist bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.
Für den Start ins Studium musst Du in der Regel jünger als 40 Jahre sein, bei einer Schwerbehinderung liegt die Grenze bei 45 Jahren. In bestimmten Fällen – zum Beispiel mit einem Eingliederungs- oder Zulassungsschein oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz – entfällt die Altersgrenze.
Staatsangehörigkeit
Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Du bist Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines anderen in § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BeamtStG genannten Staates.
Das Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist landesweit einheitlich geregelt und gliedert sich in mehrere Stufen:
Bewerbung
Die Bewerbung ist jedes Jahr bis zum 31. Januar möglich, der Studienstart erfolgt jeweils am 1. Oktober. Bewerbungen können über das Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte oder direkt per E-Mail oder Post an eines der drei Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle oder Oldenburg geschickt werden. Bei mehreren Bewerbungen bitten wir, ein entsprechendes Formblatt beizufügen.
Online-Test
Nach Eingang der Bewerbung und einer ersten Vorauswahl laden wir zu einem Online-Test ein. In diesem Test werden mathematische und weitere wichtige Fähigkeiten wie Ausdrucksvermögen, Textverständnis und analytische Kompetenz geprüft.
Auswahlgespräch
Nach erfolgreichem Bestehen des Online-Tests lädt das zuständige Oberlandesgericht zu einem Auswahlgespräch ein. Dieses besteht aus einem strukturierten Einzelinterview von etwa 30 bis 45 Minuten Länge sowie einem rund 15-minütigen Rollenspiel. Im Gespräch stehen vor allem wichtige Schlüsselqualifikationen wie Entscheidungsfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Teamgeist und analytisches Denken im Fokus.
Ergebnisübermittlung
Die Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg stimmen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens ab, sodass die Teilnahme nur einmal nötig ist – auch bei mehreren Bewerbungen. Nach einer erfolgreichen Auswahl erhalten die Bewerberinnen und Bewerber zeitnah ihre Zusage und können sich auf den Beginn eines spannenden und abwechslungsreichen Studiums im Team Justiz freuen.