Amtsanwältin / Amtsanwalt
Ihr Einsatz für Gerechtigkeit als Amtsanwältin oder Amtsanwalt
Als Amtsanwältin oder Amtsanwalt tragen Sie maßgeblich zur effizienten und zügigen Strafverfolgung bei. Ihre Aufgabe ist die Aufklärung von Straftaten leichter und mittlerer Kriminalität, die Leitung von Ermittlungsverfahren und Sie vertreten die Staatsanwaltschaft im Strafprozess vor Gericht.
Ihr Handeln ist von Objektivität und Sachlichkeit geprägt. Sie achten auf die Rechte aller Verfahrensbeteiligten und stellen sicher, dass Straftaten konsequent geahndet werden.
Ihre Aufgaben als Amtsanwältin oder Amtsanwalt
Als Amtsanwältin oder Amtsanwalt übernehmen Sie eine zentrale Rolle bei der Strafverfolgung in bestimmten Kriminalitätsfeldern, wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Verkehrsstraftaten.
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Leitung von Ermittlungsverfahren Leitung von ErmittlungsverfahrenSie steuern und überwachen strafrechtliche Ermittlungen, arbeiten eng mit der Polizei zusammen und sorgen dafür, dass Straftaten konsequent aufgeklärt werden.
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Abschlussentscheidungen
Abschlussentscheidungen
Sie entscheiden, ob ein Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird.
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Vertretung der Anklage vor Gericht Vertretung der Anklage vor GerichtSie treten in Hauptverhandlungen auf und vertreten dort die Interessen der Staatsanwaltschaft.
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Zusammenarbeit mit Polizei und Justizbehörden Zusammenarbeit mit Polizei und JustizbehördenSie arbeiten eng mit Ermittlungsbehörden, Gerichten und weiteren Institutionen der Justiz zusammen.
Ihre Laufbahn
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte werden als Beamtinnen und Beamte auf Probe eingestellt. Nach drei Jahren kann die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen.
Zusatzausbildung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
Zusatzausbildung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
Sie sind Rechtspflegerin oder Rechtpfleger und möchten sich zur Amtsanwältin oder zum Amtsanwalt weiterentwickeln? Wir bieten Ihnen eine qualifizierte und praxisorientierte Weiterbildung an, die Sie auf die vielfältigen Aufgaben als Amtsanwältin oder Amtsanwalt vorbereitet.
Zugelassen werden können Beamtinnen und Beamte, die die Rechtspflegerprüfung erfolgreich abgelegt und damit die Befähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz für das erste Einstiegsamt erworben haben. Darüber hinaus ist eine erfolgreich abgeschlossene Probezeit erforderlich.
Vorausgesetzt wird außerdem, dass Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eine Zulassung zu der Zusatzausbildung rechtfertigen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Ausbildung trifft die Generalstaatsanwaltschaft, in deren Bezirk die jeweilige Ausbildungsstelle zu besetzen ist.
Die Ausbildung dauert 15 Monate und setzt sich aus drei aufeinander abgestimmten Ausbildungsabschnitten zusammen:
Fachwissenschaftliches Studium I (4 Monate):
Ausbildungsstelle für das fachwissenschaftliche Studium ist die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. Hier erwerben Sie fundierte theoretische Kenntnisse, die die Grundlage für Ihre weitere Ausbildung bilden.
Berufspraktische Ausbildung (9 Monate):
Ihre berufspraktische Ausbildung absolvieren Sie bei einer Staatsanwaltschaft.
In dieser Phase vertiefen Sie Ihr juristisches Wissen, wenden es in der Praxis an und sammeln wertvolle Erfahrungen im Arbeitsalltag. So entwickeln Sie Ihre fachlichen und persönlichen Fähigkeiten gezielt weiter und bereiten sich optimal auf Ihre zukünftigen Aufgaben im Amtsanwaltsdienst vor.
Fachwissenschaftliches Studium II (2 Monate):
Der abschließende Ausbildungsabschnitt dient der Wiederholung und Vertiefung des erworbenen Wissens und der intensiven Vorbereitung auf die Amtsanwaltsprüfung.
Ihre Besoldung
Amtsanwalt
Lediger Berufsanfänger
Keine Kinder
Erfahrungsstufe 4
Besoldungsgruppe A 12
+ Zulagen
Oberamtsanwältin
Verheiratete Beamtin
2 Kinder
Erfahrungsstufe 8
Besoldungsgruppe A 13
+ Zulagen und Zuschläge
Berechnen Sie Ihre persönliche Vergütung
Die Vergütung für verbeamtete Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte richtet sich nach den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 und Ihrer Erfahrungsstufe. Mit wachsender Berufserfahrung steigt Ihre Erfahrungsstufe automatisch, sodass sich Ihr Gehalt regelmäßig erhöht. Zusätzlich können Stellenzulagen, Amtszulagen und Familienzuschläge hinzukommen.
Als Beamtin oder Beamter zahlen Sie keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Ihr persönlicher Anteil zur privaten Krankenversicherung ist allerdings vom Nettogehalt noch abzuziehen.
Welche Vergütung Sie bei uns konkret erwarten können, können Sie hier berechnen: Besoldungsrechner
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden ausdrücklich begrüßt.
Für eine Bewerbung ist die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
Sie bringen eine juristische Qualifikation mit – entweder als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger mit erfolgreich abgeschlossener Amtsanwaltsprüfung oder als Volljuristin oder Volljurist mit mindestens einem befriedigenden Ergebnis in einem der beiden Staatsexamina.
Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes.
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Eine Laufbahnbewerberin oder ein Laufbahnbewerber kann in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wenn sie oder er das 45. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.
Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.