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Eine Person in Robe steht lächelnd vor einer Betonwand mit blau-pinkem Lichtverlauf. Rechts im Bild leuchten mehrere diagonale Neonlichtstreifen. Die Szene wirkt modern und professionell.

Amtsanwältin / Amtsanwalt

Zwei Personen in Roben stehen in einem hellen Raum und betrachten gemeinsam ein aufgeschlagenes Buch. Eine Person hält das Buch, die andere hört aufmerksam zu. Im Hintergrund sind Reihen von Stühlen und große Fenster zu sehen.

Ihr Einsatz für Gerechtigkeit als Amtsanwältin oder Amtsanwalt 

Als Amtsanwältin oder Amtsanwalt tragen Sie maßgeblich zur effizienten und zügigen Strafverfolgung bei. Ihre Aufgabe ist die Aufklärung von Straftaten leichter und mittlerer Kriminalität, die Leitung von Ermittlungsverfahren und Sie vertreten die Staatsanwaltschaft im Strafprozess vor Gericht.

Ihr Handeln ist von Objektivität und Sachlichkeit geprägt. Sie achten auf die Rechte aller Verfahrensbeteiligten und stellen sicher, dass Straftaten konsequent geahndet werden. 

Ihre Aufgaben als Amtsanwältin oder Amtsanwalt

Als Amtsanwältin oder Amtsanwalt übernehmen Sie eine zentrale Rolle bei der Strafverfolgung in bestimmten Kriminalitätsfeldern, wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Verkehrsstraftaten. 

  • Leitung von Ermittlungsverfahren
    Leitung von Ermittlungsverfahren

    Sie steuern und überwachen strafrechtliche Ermittlungen, arbeiten eng mit der Polizei zusammen und sorgen dafür, dass Straftaten konsequent aufgeklärt werden.

  • Abschlussentscheidungen

    Abschlussentscheidungen

    Sie entscheiden, ob ein Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird.

  • Vertretung der Anklage vor Gericht
    Vertretung der Anklage vor Gericht

    Sie treten in Hauptverhandlungen auf und vertreten dort die Interessen der Staatsanwaltschaft.

  • Zusammenarbeit mit Polizei und Justizbehörden
    Zusammenarbeit mit Polizei und Justizbehörden

    Sie arbeiten eng mit Ermittlungsbehörden, Gerichten und weiteren Institutionen der Justiz zusammen.

Ihre Laufbahn

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte werden als Beamtinnen und Beamte auf Probe eingestellt. Nach drei Jahren kann die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen.

Zwei Personen stehen in einem hellen Treppenhaus vor großen Fenstern und blicken lächelnd zur Kamera. Das Geländer im Hintergrund ist verziert, und der Raum wirkt freundlich und lichtdurchflutet.

Ihre Besoldung

Berechnen Sie Ihre persönliche Vergütung

Die Vergütung für verbeamtete Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte richtet sich nach den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 und Ihrer Erfahrungsstufe. Mit wachsender Berufserfahrung steigt Ihre Erfahrungsstufe automatisch, sodass sich Ihr Gehalt regelmäßig erhöht. Zusätzlich können Stellenzulagen, Amtszulagen und Familienzuschläge hinzukommen.

Als Beamtin oder Beamter zahlen Sie keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Ihr persönlicher Anteil zur privaten Krankenversicherung ist allerdings vom Nettogehalt noch abzuziehen.

Welche Vergütung Sie bei uns konkret erwarten können, können Sie hier berechnen: Besoldungsrechner

Bewerbungsvoraussetzungen 

Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden ausdrücklich begrüßt. 

Für eine Bewerbung ist die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen erforderlich:

Abschluss

Sie bringen eine juristische Qualifikation mit – entweder als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger mit erfolgreich abgeschlossener Amtsanwaltsprüfung oder als Volljuristin oder Volljurist mit mindestens einem befriedigenden Ergebnis in einem der beiden Staatsexamina.

Staatsangehörigkeit

Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes.

Verfassungstreue

Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. 

Alter

Eine Laufbahnbewerberin oder ein Laufbahnbewerber kann in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wenn sie oder er das 45. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.

Keine Vorstrafen

Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.