Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher
Durchsetzungskraft ist Deine Stärke? Dann werde Teil unseres Teams Justiz.
Sie möchten dazu beitragen, dass Recht auch durchgesetzt wird? Als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher verhelfen Sie gerichtlichen Entscheidungen zu ihrer tatsächlichen Wirkung. Sie führen im Auftrag der Gläubigerin oder des Gläubigers die Zwangsvollstreckung durch, haben dabei aber auch den Schutz der Schuldnerin oder des Schuldners im Blick – verantwortungsvoll, selbstständig und mit einem sicheren Gespür für Menschen und Situationen.
Ihre Aufgaben
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher arbeiten in hohem Maß selbstständig. Sie führen ein eigenes Büro im Amtsgerichtsbezirk und tragen Verantwortung für Organisation, ggf. Personal und Ablauf. Dabei erfüllen Sie vielfältige Aufgaben, die dazu beitragen, dass gerichtliche Entscheidungen durchgesetzt werden.
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Pfändung und Versteigerung Pfändung und VersteigerungSie sorgen dafür, dass offene Forderungen durch die Pfändung beweglicher Gegenstände und deren anschließende Versteigerung rechtssicher vollstreckt werden.
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Gütliche Erledigung Gütliche ErledigungSie sind in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht und können der Schuldnerin oder dem Schuldner z.B. eine Zahlungsfrist einräumen oder mit dieser oder diesem eine Ratenzahlung vereinbaren.
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Abnahme von Vermögensauskünften Abnahme von VermögensauskünftenSie nehmen Vermögensauskünfte bei Schuldnerinnen und Schuldnern ab, um den Gläubigerinnen und Gläubigern die notwendigen Informationen für die weitere Vollstreckung bereitzustellen.
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Zustellen von Dokumenten Zustellen von DokumentenSie stellen gerichtliche und behördliche Schriftstücke zuverlässig und rechtswirksam zu. -
Zwangsräumung von Wohnungen Zwangsräumung von WohnungenSie setzen gerichtliche Räumungstitel durch und organisieren Zwangsräumungen mit Einfühlungsvermögen und Durchsetzungsstärke. -
Vorführung von Zeugen Vorführung von ZeugenSie sorgen dafür, dass Zeuginnen und Zeugen oder andere Beteiligte dem Gericht zur Verfügung stehen – durch Vorführung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Ihre Laufbahn
Die Befähigung für den Gerichtsvollzieherdienst erreichen Sie durch die erfolgreiche Absolvierung einer Ausbildung in Form eines Vorbereitungsdienstes.
Mehr Infos zur Ausbildung gibt's hier.Als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher durchlaufen Sie die folgende Laufbahn:
Ihre Besoldung
Gerichtsvollzieher
Lediger Berufsanfänger
Keine Kinder
Erfahrungsstufe 2
Besoldungsgruppe A 8
+ Stellenzulage
(ohne erfolgsabhängige Vergütung und Unterhalt für Büro):
Obergerichtsvollzieherin
Verheiratete Beamtin
2 Kinder
Erfahrungsstufe 8
Besoldungsgruppe A 9
+ Stellenzulage und Familienzuschlag
(ohne erfolgsabhängige Vergütung und Unterhalt für Büro):
Berechnen Sie Ihre persönliche Besoldung
Die Besoldung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher richtet sich in Niedersachsen nach den Besoldungsgruppen A 8 bis A 9. Innerhalb der jeweiligen Besoldungsgruppe steigen Sie automatisch in regelmäßigen Abständen in höhere Erfahrungsstufen auf.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, ein Geschäftszimmer auf eigene Kosten zu unterhalten. Zur Abgeltung dieser Kosten erhalten sie eine pauschale Bürokostenentschädigung, die sich aus Schreibgebühren und einem Anteil der vereinnahmten Gebühren zusammensetzt.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung, die sich aus einem Anteil der durch sie vereinnahmten Gebühren und Dokumentenpauschalen zusammensetzt. Die Höhe des Anteils variiert je nach Einnahmen (vgl. § 1 Abs. 2 NVVergVO).
Als Beamtin oder Beamter zahlen Sie keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Ihr persönlicher Anteil zur privaten Krankenversicherung ist allerdings vom Nettogehalt noch abzuziehen.
Welche Vergütung Sie bei uns konkret erwarten können, können Sie hier berechnen: Besoldungsrechner.
Ihre Bewerbung
Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden ausdrücklich begrüßt.
Für eine Bewerbung ist die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
Sie haben den Vorbereitungsdienst in Form der Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher abgeschlossen.
Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Körperliche Leistungsfähigkeit
Sie verfügen über die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit.
Alter
In das Beamtenverhältnis auf Probe kann berufen werden, wer das 45. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.