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Eine Person steht lächelnd vor einer Betonwand mit blau-pinkem Lichtverlauf. Rechts im Bild leuchten mehrere diagonale Neonlichtstreifen. Die Szene wirkt modern und freundlich.

Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher

Drei Personen stehen in einem hellen Gang mit großen Fenstern und unterhalten sich lächelnd. Eine Person trägt Justizdienstkleidung, die anderen beiden halten Laptops oder Unterlagen in der Hand. Die Szene wirkt freundlich und professionell.

Durchsetzungskraft ist Deine Stärke? Dann werde Teil unseres Teams Justiz.

Sie möchten dazu beitragen, dass Recht auch durchgesetzt wird? Als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher verhelfen Sie gerichtlichen Entscheidungen zu ihrer tatsächlichen Wirkung. Sie führen im Auftrag der Gläubigerin oder des Gläubigers die Zwangsvollstreckung durch, haben dabei aber auch den Schutz der Schuldnerin oder des Schuldners im Blick – verantwortungsvoll, selbstständig und mit einem sicheren Gespür für Menschen und Situationen.

Ihre Aufgaben 

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher arbeiten in hohem Maß selbstständig. Sie führen ein eigenes Büro im Amtsgerichtsbezirk und tragen Verantwortung für Organisation, ggf. Personal und Ablauf. Dabei erfüllen Sie vielfältige Aufgaben, die dazu beitragen, dass gerichtliche Entscheidungen durchgesetzt werden.

  • Pfändung und Versteigerung
    Pfändung und Versteigerung

    Sie sorgen dafür, dass offene Forderungen durch die Pfändung beweglicher Gegenstände und deren anschließende Versteigerung rechtssicher vollstreckt werden.

  • Gütliche Erledigung
    Gütliche Erledigung

    Sie sind in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht und können der Schuldnerin oder dem Schuldner z.B. eine Zahlungsfrist einräumen oder mit dieser oder diesem eine Ratenzahlung vereinbaren.

  • Abnahme von Vermögensauskünften
    Abnahme von Vermögensauskünften

    Sie nehmen Vermögensauskünfte bei Schuldnerinnen und Schuldnern ab, um den Gläubigerinnen und Gläubigern die notwendigen Informationen für die weitere Vollstreckung bereitzustellen.

  • Zustellen von Dokumenten
    Zustellen von Dokumenten
    Sie stellen gerichtliche und behördliche Schriftstücke zuverlässig und rechtswirksam zu.
  • Zwangsräumung von Wohnungen
    Zwangsräumung von Wohnungen
    Sie setzen gerichtliche Räumungstitel durch und organisieren Zwangsräumungen mit Einfühlungsvermögen und Durchsetzungsstärke.
  • Vorführung von Zeugen
    Vorführung von Zeugen

    Sie sorgen dafür, dass Zeuginnen und Zeugen oder andere Beteiligte dem Gericht zur Verfügung stehen – durch Vorführung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Ihre Laufbahn

Die Befähigung für den Gerichtsvollzieherdienst erreichen Sie durch die erfolgreiche Absolvierung einer Ausbildung in Form eines Vorbereitungsdienstes. 

Mehr Infos zur Ausbildung gibt's hier.

Als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher durchlaufen Sie die folgende Laufbahn:

Zwei Personen stehen in einem hellen Treppenhaus vor großen Fenstern und blicken lächelnd zur Kamera. Das Geländer im Hintergrund ist verziert, und der Raum wirkt freundlich und lichtdurchflutet.

Ihre Besoldung

Berechnen Sie Ihre persönliche Besoldung

Die Besoldung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher richtet sich in Niedersachsen nach den Besoldungsgruppen A 8 bis A 9. Innerhalb der jeweiligen Besoldungsgruppe steigen Sie automatisch in regelmäßigen Abständen in höhere Erfahrungsstufen auf. 

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, ein Geschäftszimmer auf eigene Kosten zu unterhalten. Zur Abgeltung dieser Kosten erhalten sie eine pauschale Bürokostenentschädigung, die sich aus Schreibgebühren und einem Anteil der vereinnahmten Gebühren zusammensetzt.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung, die sich aus einem Anteil der durch sie vereinnahmten Gebühren und Dokumentenpauschalen zusammensetzt. Die Höhe des Anteils variiert je nach Einnahmen (vgl. § 1 Abs. 2 NVVergVO).

Als Beamtin oder Beamter zahlen Sie keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Ihr persönlicher Anteil zur privaten Krankenversicherung ist allerdings vom Nettogehalt noch abzuziehen.

Welche Vergütung Sie bei uns konkret erwarten können, können Sie hier berechnen: Besoldungsrechner.

Ihre Bewerbung

Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden ausdrücklich begrüßt. 

Für eine Bewerbung ist die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen erforderlich:

Abschluss

Sie haben den Vorbereitungsdienst in Form der Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher abgeschlossen.

Keine Vorstrafen

Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden. 

Verfassungstreue

Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. 

Körperliche Leistungsfähigkeit

Sie verfügen über die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit.

Alter

In das Beamtenverhältnis auf Probe kann berufen werden, wer das 45. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.

Wirtschaftliche Verhältnisse

Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.