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Eine Person steht lächelnd vor einer Betonwand mit blau-pinken Lichtverläufen. Rechts im Bild sind mehrere diagonale Neonlichtstreifen zu sehen, die in den Raum weisen. Die Szene wirkt modern und freundlich.

Referendarin / Referendar

Drei Personen sitzen in einem Besprechungsraum an einem großen Tisch. Zwei Personen auf der gegenüberliegenden Seite sind im Gespräch vertieft, während eine Person im Vordergrund zuhört. Der Raum ist hell und modern eingerichtet, mit großen Fenstern im Hintergrund.

Gerechtigkeit mitgestalten

Das Rechtsreferendariat in Niedersachsen ist eine spannende und praxisnahe Etappe auf Ihrem Weg zur Volljuristin oder zum Volljuristen. In zwei Jahren gewinnen Sie wertvolle Einblicke in die Justiz und andere Tätigkeitsfelder und übernehmen von Anfang an verantwortungsvolle Aufgaben – sei es in Gerichtsverhandlungen, bei der Staatsanwaltschaft, in der Verwaltung oder in einer Kanzlei. Gleichzeitig bereiten wir Sie gezielt auf die Zweite Juristische Staatsprüfung vor und unterstützen Sie mit einem umfangreichen Begleitprogramm.

Unsere Stärken

In Niedersachsen starten Sie schnell ins Referendariat, arbeiten in einem unterstützenden Team und sammeln wertvolle Praxiserfahrungen. Ob zusätzliche Einblicke durch die Justizassistenz, flexible Gestaltung Ihrer Stationen oder passgenaue Prüfungsvorbereitung – hier finden Sie beste Bedingungen für Ihren erfolgreichen Weg ins Zweite Staatsexamen.

  • Schneller Start
    Schneller Start

    Bei uns haben Sie keine langen Wartezeiten bis zum Beginn Ihres Referendariats.

  • Justizassistenz
    Justizassistenz

    Nutzen Sie die Möglichkeit, als Justizassistentin oder Justizassistent zusätzliche Einblicke in den Arbeitsalltag von Gerichten und Staatsanwaltschaften zu gewinnen.

  • Perfekt vorbereitet
    Perfekt vorbereitet

    Profitieren Sie von unseren Arbeitsgemeinschaften, kostenlosen Klausurenkursen und dem digitalen Lernprogramm ELAN-Ref – für eine gezielte und effiziente Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.

  • Wahlklausur
    Wahlklausur

    Setzen Sie Ihren Schwerpunkt und entscheiden Sie selbst, ob Sie im Zweiten Staatsexamen im Öffentlichen Recht oder im Strafrecht geprüft werden möchten.

  • Flexibilität
    Flexibilität

    Gestalten Sie Ihre Wahlstation nach Ihren Interessen – ob in einer Fachgerichtsbarkeit, in der Verwaltung oder mit spannender Auslandserfahrung.

  • Speyer-Semester
    Speyer-Semester

    Vertiefen Sie Ihr juristisches Wissen durch die Teilnahme am Speyer-Semester

Ablauf des Referendariats

Das Rechtsreferendariat in Niedersachsen umfasst fünf Ausbildungsstationen und endet mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt in Niedersachsen zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember eines jeden Jahres.

Zivilgericht (5 Monate)

Starten Sie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Zivilsachen: Nehmen Sie an Verhandlungen teil, bearbeiten Sie echte Akten und leiten Sie in geeigneten Fällen sogar selbst eine Sitzung.

Staatsanwaltschaft (3 Monate)

Erleben Sie die vielseitige und verantwortungsvolle Arbeit der Staatsanwaltschaften. Entwerfen Sie Abschlussentscheidungen im Ermittlungsverfahren, fertigen Sie juristische Vermerke und vertreten Sie die Staatsanwaltschaft in Sitzungen am Strafgericht.

Verwaltungsbehörde (3 Monate)

Erleben Sie die juristische Arbeit in der öffentlichen Verwaltung: Wirken Sie an Entscheidungsprozessen mit, erstellen Sie Bescheide, begleiten Sie Verfahren und gewinnen Sie Einblicke in das Zusammenspiel von Verwaltung, Bürgern und Justiz.

Wussten Sie schon: Ihre Verwaltungsstation können Sie auch in einer Justizvollzugsanstalt absolvieren.
Entdecken Sie die spannende Vielfalt juristischer Verwaltungsarbeit im Justizvollzug – mehr erfahren Sie unter www.gemeinsam-sicher-mensch.de.

Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (9 Monate)

Arbeiten Sie in einer Kanzlei Ihrer Wahl: Unterstützen Sie bei der Mandantenberatung, erstellen Sie Schriftsätze, und bereiten Sie Gerichtsverhandlungen vor.

Wahlstation (4 Monate)

Gestalten Sie Ihre letzte Station individuell: Vertiefen Sie Ihre Erfahrungen bei Gericht oder Staatsanwaltschaft, lernen Sie die Arbeit der Fachgerichtsbarkeiten wie Arbeits-, Finanz-, Sozial- oder Verwaltungsgerichte kennen – oder sammeln Sie weitere Einblicke in andere juristische Tätigkeitsfelder. Auch die Ableistung der Station im Ausland ist möglich.

Hinweis : Zweite Juristische Staatsprüfung

Die Zweite Juristische Staatsprüfung absolvieren Sie unmittelbar nach dem Vorbereitungsdienst. Diese besteht aus acht Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung umfasst einen Aktenvortrag und vier Prüfungsgespräche. Insgesamt fließen der schriftliche Teil mit 60 Prozent und die mündliche Prüfung mit 40 Prozent in die Prüfungsgesamtnote ein. Die Prüfungskommission teilt Ihnen die Abschlussnote am Ende der mündlichen Prüfung mit. Einzelheiten zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung finden Sie auch auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamtes.

Zwei Personen stehen in einem hellen Treppenhaus vor großen Fenstern und blicken lächelnd zur Kamera. Das Geländer im Hintergrund ist verziert, und der Raum wirkt freundlich und lichtdurchflutet.

Ihre Besoldung

Ihre Bewerbung

Einstellungsbehörden sind die Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg. Sie nehmen die Zulassung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber in voneinander unabhängigen Verfahren vor.

Bewerbungsfrist

Bewerbungen dürfen frühestens fünf und müssen spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin mit den erforderlichen Unterlagen eingegangen sein.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen, denen nicht mindestens ein Lebenslauf, eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten Prüfung sowie eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit beigefügt sind, können nicht berücksichtigt werden.

Zulassungsantrag

Sie können Ihren Antrag auf Zulassung zum Referendariat über unser Bewerbungstool stellen. Die Zulassungsanträge sind außerdem auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte abrufbar. Diese können Sie online ausfüllen, ausdrucken und sodann an das jeweilige Oberlandesgericht per Post übersenden.

Einstellung und Auswahlverfahren

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Anzahl der dem Oberlandesgericht zugeteilten Ausbildungsplätze, richtet sich die Auswahl nach § 119 des Niedersächsischen Beamtengesetzes in Verbindung mit der derzeit gültigen Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für den juristischen Vorbereitungsdienst.