Ihre Ausbildung: Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher
zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher
Als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher sorgen Sie für Fairness und Rechtsfrieden. Sie vermitteln zwischen Gläubigerin und Gläubiger sowie Schuldnerin und Schuldner, finden Lösungen und setzen gerichtliche Entscheidungen durch. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem geregelten Zusammenleben.
Mit Ihrer Ausbildung legen Sie den Grundstein für diese verantwortungsvolle Tätigkeit.
Ablauf und Inhalt der Ausbildung
Als Gerichtsvollzieheranwärterin bzw. -anwärter durchlaufen Sie einen 24-monatigen Vorbereitungsdienst. Dieser gliedert sich in drei fachtheoretische sowie drei berufspraktische Ausbildungsabschnitte. Die Ausbildung beginnt regulär am 1. Juni eines jeden Jahres. Zeiten einer beruflichen Tätigkeit in den Serviceeinheiten eines Gerichts, einer Staatsanwaltschaft oder des Justizministeriums können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. In diesen Fällen beginnt die Ausbildung am 1. Dezember eines jeden Jahres.
Theoretische Lehrgänge
Der Vorbereitungslehrgang umfasst sechs Monate, die beiden Hauptlehrgänge jeweils vier Monate. In den Lehrgängen erwerben Sie die rechtlichen und praktischen Grundlagen des Gerichtsvollzieherdienstes. Dazu zählen Vollstreckungs- und Zustellungsrecht, Kosten- und Insolvenzrecht sowie Inhalte zu Büroorganisation, Kommunikation und Konfliktbewältigung.
berufspraktischen Abschnitte
Die berufspraktische Ausbildung umfasst zehn Monate und gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte, die Sie bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher absolvieren. Dabei lernen Sie die vielfältigen Aufgaben des Innen- und Außendienstes kennen und setzen Ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse Schritt für Schritt in die Praxis um – anfangs unter Anleitung, später zunehmend selbstständig.
Abschluss durch Laufbahnprüfung
Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst. Die Prüfung besteht aus vier Aufsichtsarbeiten am Ende des zweiten Lehrgangs sowie einer mündlichen Prüfung am Ende der dritten Berufspraxisphase.
Unsere Stärken
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Sie gestalten Gerechtigkeit Sie gestalten GerechtigkeitAls Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher sorgen Sie für Fairness und Rechtsfrieden. Sie vermitteln zwischen Gläubigerin oder Gläubiger und Schuldnerin oder Schuldner, finden tragfähige Lösungen und setzen gerichtliche Entscheidungen durch. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag für ein gerechtes und friedliches Zusammenleben.
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Beamtenstatuserhalt BeamtenstatuserhaltBeamtinnen und Beamte behalten während der Ausbildung ihren Status und ihre bisherigen Bezüge.
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Verbeamtung VerbeamtungZugelassene Bewerberinnen und Bewerber im Vorbereitungsdienst werden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis übernommen – mit den Rechten und Pflichten einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Widerruf.
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Erfolgsabhängige Vergütung Erfolgsabhängige VergütungNeben der Besoldung nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz erhalten die ausgebildeten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einen Anteil der von ihnen eingenommenen Gebühren als Ansporn für die zügige und erfolgreiche Erledigung der Aufträge.
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Perspektive: Eigenes Büro Perspektive: Eigenes BüroFür Büro- und Personalkosten steht ausgebildeten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern eine zusätzliche Pauschale aus den vereinnahmten Gebühren zu.
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Sicherer Arbeitsplatz mit Zukunft Sicherer Arbeitsplatz mit ZukunftNach erfolgreicher Ausbildung bieten wir Ihnen in der Regel eine unbefristete Stelle an einem Gericht in Niedersachsen.
Unsere Standorte
Mühlenstraße 5
26122 Oldenburg
WIR ARBEITEN NICHT STANDORT-
GEBUNDEN UND SIND IN GANZ
NIEDERSACHSEN IM EINSATZ.
ZIB-Karriere@justiz.niedersachsen.de
zib.niedersachsen.de
Ihre Besoldung
Ihre Bewerbung
Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden ausdrücklich begrüßt.
Für eine Bewerbung für die Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher ist die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
Sie verfügen über eine abgeschlossene, für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche Berufsausbildung – idealerweise im juristischen oder kaufmännischen Bereich – oder besitzen als Beamtin oder Beamter bereits die Befähigung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt.
Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer das 40. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Körperliche Leistungsfähigkeit
Sie verfügen über die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit.
Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.
Sie haben nach Ihrer Berufsausbildung mindestens drei Jahre eine für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche Tätigkeit ausgeübt - oder Sie haben als Beamtin oder Beamter Ihre Probezeit erfolgreich absolviert.
Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Das Auswahlverfahren besteht aus:
Das Auswahlgespräch findet in Form eines Einzelinterviews statt (Dauer: ca. 30 Minuten)
Das Auswahlgespräch beinhaltet ein Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten)
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Die Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg stimmen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens ab, sodass die Teilnahme nur einmal nötig ist – auch im Falle einer Bewerbung bei mehreren Oberlandesgerichten.