Rechtspflegerin / Rechtspfleger
Entschlossenheit ist Deine Stärke? Dann werde Teil des Teams Justiz!
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind ein unverzichtbarer Teil unseres Teams – und eine tragende Säule des Rechtsstaates. Sie sind Fachjuristinnen und Fachjuristen, die selbständig und unabhängig Entscheidungen treffen - und diese haben oft eine unmittelbare und tiefgreifende Wirkung auf das Leben von Menschen. Dabei sind Sie nicht an Vorgaben von Vorgesetzten gebunden, sondern handeln eigenverantwortlich – geleitet allein von Recht und Gesetz.
Ihre Aufgaben
Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger sind Sie bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft tätig. Dort arbeiten Sie selbständig, verantwortungsvoll und bürgernah.
-
Führung des Grundbuchs Führung des GrundbuchsSie sind für die sachgerechte Führung des Grundbuchs verantwortlich und sorgen für die rechtssichere Dokumentation von Eigentums- und Rechtsverhältnissen an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
-
Zwangsversteigerungen ZwangsversteigerungenSie sind für die Durchführung von Zwangsversteigerungsverfahren zuständig, von der Bekanntmachung der Verfahrensinformationen und des geringsten Gebots über die Vorbereitung der Versteigerung bis hin zur Versteigerung selbst.
-
Eröffnung von Testamenten
Eröffnung von Testamenten
Sie eröffnen Testamente und stellen sicher, dass die Beteiligten ordnungsgemäß über deren Inhalt informiert werden.
-
Durchführung von Insolvenzverfahren Durchführung von InsolvenzverfahrenNach Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen Sie das Verfahren in weiten Teilen selbständig durch. Sie überwachen die Insolvenzverwaltung und leiten die Termine.
-
Rechtliche Betreuungen
Rechtliche Betreuungen
Sie beraten rechtliche Betreuerinnen und Betreuer in ihrer Tätigkeit und überwachen die ordnungsgemäße Führung der Betreuung.
Ihre Laufbahn
Die Befähigung für den Rechtspflegedienst erwerben Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss des Dualen Studiums der Rechtspflege im Rahmen des Vorbereitungsdienstes. Ein Direkteinstieg in den Beruf der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers ist auch für Volljuristinnen und Volljuristen möglich.
Mehr Infos zum Dualen Studium der Rechtspflege gibt's hierBereits während des Studiums sind Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Nach Abschluss des Studiums können Sie in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden, an das sich in der Regel nach drei Jahren eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit anschließt.
Ihre Besoldung
Justizinspektor
Lediger Berufsanfänger
Keine Kinder
Erfahrungsstufe 2
Besoldungsgruppe A 9
+ Zulagen
Justizamtfrau
Verheiratete Beamtin
2 Kinder
Erfahrungsstufe 8
Besoldungsgruppe A 11
+ Zulagen und Zuschläge
Berechnen Sie Ihre persönliche Besoldung
Die Besoldung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger richtet sich in Niedersachsen nach den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 und Ihrer jeweiligen Erfahrungsstufe. Der Einstieg erfolgt nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in der Regel in A 9, Erfahrungsstufe 2. Mit wachsender Berufserfahrung steigt Ihre Erfahrungsstufe automatisch, wodurch sich Ihr Gehalt regelmäßig erhöht.
Je nach Funktion – etwa in Leitungsaufgaben – kann eine Einstufung in höhere Besoldungsgruppen bis A 13 erfolgen.
Als Beamtin oder Beamter zahlen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Die Einkommensteuer wird vom Bruttogehalt einbehalten. Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an einem Teil Ihrer Krankheits- und Pflegekosten; den verbleibenden Anteil decken Sie über Ihre private Krankenversicherung.
Welche Vergütung Sie bei uns konkret erwarten können, können Sie hier berechnen: Besoldungsrechner.
Ihre Bewerbung
Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden ausdrücklich begrüßt.
Für eine Bewerbung als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger ist die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
Abschluss
Sie benötigen ein abgeschlossenes Studium der Rechtspflege oder zwei juristische Staatsexamina.
Mehr Infos zum Studium gibt's hier
Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes.
Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Alter
In das Beamtenverhältnis auf Probe kann berufen werden, wer das 45. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.