Deine Ausbildung: Justizfachwirtin / Justizfachwirt
zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt
Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt übernimmst Du wichtige Aufgaben, die den Ablauf der Justiz überhaupt erst möglich machen. Ob Du in Strafverhandlungen das Protokoll führst, Angehörige über Testamentseröffnung informierst oder dafür sorgst, dass bei Gerichten und Staatsanwaltschaften alles reibungslos funktioniert – Deine Arbeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Justiz.
In der Ausbildung lernst Du Schritt für Schritt, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten, wie man Akten und Verfahren organisiert und wie man Bürgerinnen und Bürger kompetent unterstützt. Dabei arbeitest Du eng mit Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen, Staatsanwälten und vielen weiteren Fachkräften zusammen.
Ablauf und Inhalt der Ausbildung
Als Justizfachwirtanwärterin oder -anwärter absolvierest Du eine 2,5-jährige Ausbildung, die Theorie und Praxis eng miteinander verbindet. Sie beginnt jedes Jahr am 01. September und gliedert sich in zwei theoretische Lehrgänge sowie drei berufspraktische Phasen.
berufspraktischen Abschnitte
Die Praxisabschnitte finden in besonderen Ausbildungsgerichten - in der Regel Amtsgerichten - statt, die von den Oberlandesgerichten bestimmt werden. Die Anwärterinnen und Anwärter durchlaufen dort verschiedene Abteilungen des Amtsgerichts sowie einige Abschnitte bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht. Anwärterinnen und Anwärter, die von einem Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Finanzgericht oder Sozialgericht eingestellt wurden, leisten in der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit eine vierwöchige Ausbildung ab.
Die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz wird durch eine Arbeitsgemeinschaft begleitet, die in der Regel einmal wöchentlich zentral bei einem Amts- oder Landgericht stattfindet. Während des Abschnitts Praxis I wird erstes Grundlagenwissen vermittelt und mit dem Erlernen des Schreibens auf einer Tastatur (Zehnfingersystem) begonnen.
Theoretische Lehrgänge
Die theoretischen Kenntnisse und die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten werden schwerpunktmäßig in den Lehrgängen I und II vermittelt. Neben fachlichen und beamtenrechtlichen Inhalten werden dort auch Schlüsselqualifikationen wie z. B. Kommunikations- und Präsentationstechniken gelehrt. Während der Abschnitte Praxis II und III wird dann das Wissen aus den Lehrgängen angewendet und vertieft. EDV-Schulungen begleiten die praktische Ausbildung. Auch die Schreibfähigkeiten an der Tastatur werden weiter gefördert
Ausbildungsinhalte
Während Deiner Ausbildung lernst Du alle wichtigen Aufgaben kennen, die den Arbeitsalltag in der Justiz ausmachen. Du erfährst, wie Gerichtsverhandlungen protokolliert werden, worauf es bei der Führung elektronischer Akten ankommt und wie Du Schriftstücke erstellst und bearbeitest. Außerdem setzt Du Dich mit der Aufnahme von Anträgen und Rechtsmitteln sowie mit den Aufgaben der gerichtlichen Zahlstelle auseinander. Auch die Berechnung und Festsetzung von Entschädigungen und Gerichtskosten ist Teil Deiner Ausbildung. So erwirbst Du das Fachwissen und die Sicherheit, die Du für Deine spätere Tätigkeit im Justizdienst benötigst.
Abschluss durch Laufbahnprüfung
Während der Ausbildung legst Du eine schriftliche Zwischenprüfung mit drei Aufsichtsarbeiten ab, die Deinen aktuellen Wissens- und Ausbildungsstand ermitteln. Die abschließende Laufbahnprüfung umfasst einen schriftlichen Teil mit fünf Aufsichtsarbeiten sowie einen mündlichen Teil in Form einer fallbezogenen Rechtsanwendung.
Unsere Stärken
Bei der Justiz Niedersachsen erwartet Dich eine vielseitige Ausbildung mit echten Perspektiven. Wir bieten Dir Sicherheit, Verantwortung und Entwicklungsmöglichkeiten – in einem Beruf, der Sinn stiftet und Zukunft hat.
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Du gestaltest Gerechtigkeit Du gestaltest GerechtigkeitOb im Gerichtssaal oder im Büro - mit Deiner strukturierten Arbeitsweise trägst Du dazu bei, dass Gerechtigkeit effizient und verlässlich umgesetzt wird.
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Praxisnah und abwechslungsreich Praxisnah und abwechslungsreichDeine Ausbildung wechselt zwischen theoretischem Unterricht an Deinem Ausbildungsgericht und praktischen Einsätzen an Gerichten und Staatsanwaltschaften ab. So kannst Du Dein Wissen direkt in die Tat umsetzen und sammelst wertvolle Berufserfahrung.
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Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten Flexible BeschäftigungsmöglichkeitenAls Justizfachwirtin oder Justizfachwirt in Niedersachsen profitierst Du von vielfältigen Arbeitszeit- und Teilzeitmodellen sowie der Möglichkeit, an verschiedenen Gerichten oder Staatsanwaltschaften tätig zu sein. So kannst Du Beruf und persönliche Lebensplanung optimal miteinander verbinden.
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Sicherer Arbeitsplatz mit Zukunft Sicherer Arbeitsplatz mit ZukunftNach erfolgreicher Ausbildung bieten wir Dir in der Regel eine unbefristete Stelle an einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft in Niedersachsen.
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Verbeamtung VerbeamtungZugelassene Bewerberinnen und Bewerber im Vorbereitungsdienst werden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis übernommen – mit den Rechten und Pflichten einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Widerruf.
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Weiterentwicklung WeiterentwicklungMit Deinem erfolgreichen Ausbildungsabschluss stehen Dir in der Justiz Niedersachsen viele Wege offen – zum Beispiel der Aufstieg in verantwortungsvolle Positionen wie eine Gruppenleitung oder der Einstieg in die Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher.
Unsere Standorte
Mühlenstraße 5
26122 Oldenburg
WIR ARBEITEN NICHT STANDORT-
GEBUNDEN UND SIND IN GANZ
NIEDERSACHSEN IM EINSATZ.
ZIB-Karriere@justiz.niedersachsen.de
zib.niedersachsen.de
Deine Besoldung
Anwärterbezüge
in der Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt
Deine Bewerbung
Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden ausdrücklich begrüßt.
Für eine Bewerbung zur Ausbildung als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt ist die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
Du verfügst entweder über einen Realschulabschluss oder über einen Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten bzw. zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder über einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
Verfassungstreue
Du identifizierst dich mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Keine Vorstrafen
Du bist bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.
Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer das 40. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.
Staatsangehörigkeit
Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Du bist Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines anderen in § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BeamtStG genannten Staates.
Für eine vollständige Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bewerbungsanschreiben
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Einwilligungsformblatt für den Online-Test.
Optional bzw. bei Bedarf sind zusätzlich Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung, ein Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben und das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen einzureichen.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel im Oberlandesgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Das Auswahlgespräch beinhaltet auch ein Rollenspiel.
Online-Test
Du absolvierst einen Online-Test mit Aufgaben, die Deine Fähigkeiten in Bereichen wie Gewissenhaftigkeit, Rechtschreibung, Mathematik, Wortschatz und logisches Denken überprüfen.
Auswahlgespräch
Das Gespräch dauert rund 60 Minuten und prüft, ob Du über wichtige Schlüsselqualifikationen wie Belastbarkeit, professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit verfügst. Außerdem beinhaltet es ein Rollenspiel (Dauer: c.a. 15 Minuten).